Der Fruchtgenuss ist das Recht, einen Gegenstand, der jemand anderem gehört, selbst ohne Einschränkung zu benützen.
Das Fruchtgenussrecht an einer Wohnung bedeutet das Recht, diese Wohnung entweder selbst zu benützen oder sie zu vermieten. Als Fruchtgenießer ist man verpflichtet, das Fruchtgenussobjekt auf eigene Kosten instand zu halten.
Dafür erhält man alle Erträgnisse aus dem Fruchtgenussobjekt. Das Fruchtgenussrecht an einer Wohnung bedeutet das Recht, diese Wohnung entweder selbst zu benützen oder sie zu vermieten. Als Fruchtgenießer ist man verpflichtet, das Fruchtgenussobjekt auf eigene Kosten instand zu halten. Dafür erhält man alle Erträgnisse aus dem Fruchtgenussobjekt.
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